Angebot zur Bestattungspflicht

Die Pflicht zur Bestattung ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, ist aber weitesgehend gleich in der Abhängigkeit des Verwandtschaftsgrades. Auch wenn kein Kontakt zwischen der verstorbenen Person und Bestattungspflichtigen bestand, besteht die gesetzliche Pflicht zur Bestattung. Häufig sehen sich Kinder, die zu Ihrem Elternteil nie Kontakt hatten, plötzlich in der Pflicht sich um die Bestattung des verstorbenen Elternteils kümmern zu müssen. Meist reicht je nach Bundesland die Bestattungspflicht bis zum 3. Verwandtschaftsgrad.

Auch ein Ausschlagen des Erbes entbindet nicht von der Bestattungspflicht.

 

 

 

Gemeinsam mit Ihnen finden wir zusammen einen Weg der Bestattungspflicht nachzukommen. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Friedhöfen, können wir Ihnen ab 1299,00€  bereits eine komplette Feuerbestattung inklusive der Friedhofs- und Grabstellenkosten anbieten. Hierzu benötigt es ein ausführliches Beratungsgespräch.

Beginnend mit der kompletten Bestattung oder auch nur die Beisetzung, wir stehen Ihnen als kompetender Partner zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an.